Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abwicklung
Abwicklung,Recht: die Liquidation. Darüber hinaus im Zuge der dt. Vereinigung entstandene Bez. für die ersatzlose Auflösung einer Beschäftigungsstelle im Bereich des ostdt. öffentl. Dienstes; hierfür bildet Art. 13 des Einigungsvertrages (»Übergang und A.«) die Grundnorm.
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