Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abwesenheit
Abwesenheit, 1) Medizin: die Absence.
2) Recht: A. kann verschiedene Wirkungen haben, im bürgerl. Recht z. B. Bestellung eines Pflegers zur Regelung von Vermögensangelegenheiten (§ 1 911 BGB), im Zivilprozess Erlass eines Versäumnisurteils, im Strafrecht bei A. in der Hauptverhandlung Vorführung (§ 230 StPO) u. a.; im Wehrstrafrecht eigenmächtige Abwesenheit.
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