Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abwertung
Abwertung (Devalvation), Rückgang des Außenwerts einer Währung; Ggs.: Aufwertung (Revalvation). Der Wechselkurs der Währung sinkt (eine Einheit der inländ. Währung ist weniger Einheiten fremder Währung wert), d. h., es steigen die Devisenkurse (für den Kauf fremder Währung müssen mehr Einheiten der abgewerteten Währung aufgewendet werden). Bei flexiblen Wechselkursen folgt die A. aus einem Überangebot der Währung am Devisenmarkt, welches auf ein Defizit in der Zahlungsbilanz (aufgrund eines Inflations-, Wachstums- oder Zinsgefälles) des betreffenden Landes zurückzuführen ist. Bei festen Wechselkursen ist die A. eine i. d. R. bei anhaltendem Zahlungsbilanzdefizit ergriffene Maßnahme der Notenbank.
Auswirkungen: Heimische Güter werden relativ zu den Importgütern, aber auch im Ausland billiger, was die Exporttätigkeit anregt. Der Gesamtnachfrageanstieg führt in einer vollbeschäftigten Wirtschaft zu Preisanhebungen. In einer unterbeschäftigten Wirtschaft werden auch Produktion und Beschäftigung angeregt. Versuchen in einem System fester Wechselkurse mehrere Länder, durch eine A. die Beschäftigung zu verbessern, kann es zu einem A.-Wettlauf kommen (»Beggar-my-Neighbour-Policy«). Internat. Währungsabkommen (z. B. das Europ. Währungssystem) wirken dem entgegen, indem die Teilnehmerstaaten A. nur im gegenseitigen Einvernehmen vornehmen dürfen.
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