Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abwerbung
Abwerbung,die Verleitung von Arbeitskräften, Kunden, Verbandsmitgliedern u. a. zur Abwanderung in andere Betriebe, Körperschaften; sie ist zulässig, darf aber nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
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