Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abwasserabgabe
Abwasserabgabe,Abgabe, die durch den Einleiter von verschmutzten Abwässern in Gewässer nach dem A.-Ges. i. d. F. v. 3. 11. 1994 zu entrichten ist, d. h. bes. durch Unternehmen, Gemeinden und Abwasserverbände. Bemessungsgrundlage bilden Schadeinheiten, die jährlich ermittelt werden. Die Höhe der A. richtet sich i. d. R. nach der Schädlichkeit des Abwassers: Der Abgabensatz ist von 12 DM (1981) stufenweise auf 70 DM (1997) je Schadeinheit gestiegen; er vermindert sich um bis zu 75 % bei Einhaltung wasserrechtl. Mindestanforderungen. Das Aufkommen der A. ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Wassergüte dienen, zweckgebunden.
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