Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abtretung
Abtretung (Zession),
1) Völkerrecht: die vertragl. Überlassung eines Staatsgebiets (nur unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker zulässig), im Unterschied zur Besetzung und zur Annexion.
2) Zivilrecht: die Übertragung von Rechten durch Rechtsgeschäft, z. B. Forderungs-A. (Forderungsübergang), A. des Herausgabeanspruchs.
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