Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abt
Abt[zu Abba], Vorsteher eines Klosters der älteren kath. Orden und in der Ostkirche. Er besitzt als regierender A. ordentl. Gerichtsbarkeit über die Angehörigen seiner Abtei (Regular-A.) oder auch über ihr Gebiet (A. nullius, bis 1977). Ohne kirchl. Amtspflichten, aber im Besitz der Privilegien des A. (Pontifikalien) ist der Titular-A. Die Wahl eines A. erfolgt durch den Ordenskonvent. A.-Präses, Erz-A., General-A., der Vorsteher einer monast. Kongregation. A.-Primas, der Generalobere des Benediktinerordens. Kommendatar-A., Laien-A., früher: ein Weltgeistlicher, dem die Einkünfte einer Abtei unter Befreiung von kirchl. Amtspflichten übertragen waren.
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