Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abstammung
Abstammung,1) Genealogie: Filiation.
2) Recht: die Herkunft aus ununterbrochener leibl. Kindschaft. Rechtlich wurde ehel. A. und nichtehel. A. unterschieden; das Kindschaftsrechtsreform-Ges. vereinheitlichte für alle nach dem 1. 7. 1998 geborenen Kinder das Abstammungsrecht. (Mutter, Vater, Vaterschaft)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Abstammung