Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Absolutismus
Absolutịsmusder, Regierungsform der Monarchie, in der der Herrscher die von Mitwirkungs- und Kontrollorganen nicht eingeschränkte Herrschaftsgewalt innehat. Der Fürst steht dabei als Träger der Souveränität über den Gesetzen, bleibt aber an die Gebote der Religion, an das Naturrecht und die Staatsgrundgesetze gebunden (nicht in der Despotie und im Totalitarismus). Die absolute Monarchie des 17. und 18. Jh. setzte sich nach einer Phase des Früh-A. (15./16. Jh.) angesichts der Erschütterung der staatl. und gesellschaftl. Ordnung in den Religionskriegen des 16. Jh. durch. In der zweiten Hälfte des 18. Jh. bildete sich der aufgeklärte A. (Friedrich d. Gr., Joseph II.) aus (Aufklärung). Der A. wurde theoretisch durch Machiavelli begründet, von J. Bodin und T. Hobbes formuliert. Kernbegriffe waren die Ideen der Souveränität und der Staatsräson sowie die Lehre vom Gesellschaftsvertrag, in der Wirtschaftspolitik der Merkantilismus. Seit der Frz. Revolution wurde der A. durch liberale Verfassungen abgelöst. - Die geschichtl. Bedeutung des A. besteht v. a. darin, dass er versuchte, die Macht der privilegierten Stände (Adel und Klerus) zu brechen.
Literatur:
Anderson, P.: Die Entstehung des absolutist. Staates. A. d. Engl. Frankfurt am Main 21984.
Duchhardt, H.: Das Zeitalter des A. München 21992.
Garber, J.: Spätabsolutismus u. bürgerl. Gesellschaft. Studien zur dt. Staats- u. Gesellschaftstheorie im Übergang zur Moderne. Frankfurt am Main 1992.
Gestrich, A.: A. u. Öffentlichkeit. Polit. Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Göttingen 1994.
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