Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abschreibung
Abschreibung, 1)
betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich die rechner. Erfassung von Wertminderungen betriebl. Vermögensgegenstände entweder durch Herabsetzung des Wertes des abzuschreibenden Gegenstandes auf der Aktivseite der Bilanz (direkte A.) oder durch Ansatz eines Wertberichtigungsbetrages auf der Passivseite (indirekte A.). Die A. dient der richtigen Verteilung von Ausgaben auf die Perioden, in denen der Wert des angeschafften Gutes verzehrt wurde. A. sind somit Aufwand im Rahmen der Erfolgsrechnung und Kosten im Rahmen der Kosten- und Ergebnisrechnung. Ursachen der A. sind: Zeitablauf: Ablauf der Mietzeit für ein Grundstück, auf dem eine Anlage steht, Ablauf von Patenten u. Ä.; Verschleiß: ruhender Verschleiß, der unabhängig von der tatsächl. Inanspruchnahme erfolgt; nutzungsbedingter Verschleiß (Substanzverringerung); Fortschritt/Entwicklung: Nachfrageverschiebungen z. B. durch Änderungen der Mode, der Lebensgewohnheiten der Verbraucher u. a.; Zufallsereignisse: Katastrophen, wirtschaftl. Zusammenbrüche von Schuldnern, Verlust von Absatzmärkten.
Planmäßige A. (bei Zeitablauf, Verschleiß, u. U. techn. Fortschritt) erfolgen bei abnutzbarem, mehr als ein Jahr verwendbarem Anlagevermögen (Bauten, Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge), wobei A.-Dauer und jährl. A.-Betrag im Vorhinein festgelegt werden. Grundstücke unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen A., ebenso wenig das Umlaufvermögen. In der Steuerbilanz sind außer den durch tatsächl. Wertminderungen verursachten Absetzungen für Abnutzung (AfA, § 7 Einkommensteuer-Ges.) noch verschiedene planmäßige Sonder-A. aus wirtschafts- und sozialpolit. Gründen zulässig. - Die grundlegenden A.-Methoden sind die degressive A. (A.-Beträge werden mit zunehmender A.-Dauer immer kleiner) und die lineare A. (A.-Beträge bleiben immer gleich). Daneben gibt es noch die Varianten der arithmetisch- und der geometrisch-degressiven A., die progressive A. sowie die A. nach der Leistung.
Literatur:
Breidert, U.: Grundsätze ordnungsmäßiger Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände. Düsseldorf 1994.
Frank, M.: Bewertung u. A. Stuttgart u. a. 51994.
2) Grundbuch: Übertragung eines Grundstückteils als selbstständiges Grundstück auf ein neues Grundbuchblatt.
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