Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abschluss
Abschluss, 1) Börsenwesen: ein zunächst mündl., zum A.-Kurs geschlossener Kaufvertrag, der durch die Schlussnote bestätigt wird.
2) Handelsrecht: die nach § 242 HGB zum Schluss eines Geschäftsjahres erforderl. Endabrechnung der Bücher und Konten zur Ermittlung des Geschäftserfolgs (Jahresabschluss, Bilanz).
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