Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abruf
Abruf, 1) Handel: Anweisung eines Käufers an den Verkäufer, die gekauften Waren in gleichen Teilmengen innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne zu liefern »auf Abruf«.
2) Informatik: Anweisung an einen Speicher oder ein Programm zur Abgabe von Informationen.
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