Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abmahnung
Abmahnung,Aufforderung zu vertrags- oder gesetzmäßigem Verhalten, z. B. bei der Miete. Im Arbeitsrecht hat einer verhaltensbedingten Kündigung i. d. R. eine A. vorauszugehen; in der A. sind Rechtsfolgen für den Fall weiterer Vertragsverletzungen anzudrohen, andernfalls liegt keine A., sondern bloße Ermahnung vor. A. sind nicht mitbestimmungspflichtig; sie können mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Abmahnverein, unlauterer Wettbewerb.
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