Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ablass
Ablass (lat. Indulgentia), nach kath. Lehre der außersakramentale Nachlass zeitlicher Sündenstrafen (seit 1968 ohne Zeitbestimmungen), der dem entsprechend disponierten Gläubigen von der kirchl. Autorität durch Zuwendung der Genugtuung Christi und der Heiligen (Kirchenschatz) gewährt wird. - Die Missstände im A.-Wesen des Spät-MA. (Beichtbrief) gaben Luther (1517) den äußeren Anlass zur Reformation (Tetzel).
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