Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abitur
Abitur[nlat.] das (Reifeprüfung, Matura, Maturität), in Dtl. Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Das A. als Befähigungsnachweis für ein Hochschulstudium wurde 1788 in Preußen an den humanist. Gymnasien eingeführt. Das A.-Zeugnis enthält eine Beurteilung der Leistungen in der A.-Prüfung, in den Leistungs- und in den Grundkursen. Es werden insgesamt 20 Grund-, sechs Leistungskurse und eine Facharbeit (oder ähnl. Nachweis) und das A. selbst (drei Fächer schriftlich und ggf. mündlich, ein 4. Fach nur mündlich) zusammengerechnet. Das A. gilt als bestanden, wenn in jedem der drei Bereiche von möglichen 300 Punkten mindestens je 100 erreicht werden. Diskutiert wird die Angleichung der i. d. R. 13-jährigen an die 12-jährige Schulzeit in den neuen Bundesländern bzw. in anderen europ. Staaten. Mit dem Maastrichter Vertrag wird die EU ausdrücklich als für die Bildungungspolitik zuständig erklärt, ohne dass davon die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Lehrinhalte und Gestaltung des Bildungswesens berührt wird.
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