Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abhörgerät
Abhörgerät (Wanze), hoch empfindl., versteckt angebrachtes Mikrofon mit drahtloser Sendeeinrichtung zum Mithören oder Aufzeichnen (Mitschneiden) von Gesprächen (auch Telefongesprächen). - Der unerlaubte Einbau von A. ist strafbar (§ 201 StGB); zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitlich-demokrat. Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands können A. eingesetzt werden (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis). Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ist das Abhören von Gesprächen außerhalb von Wohnungen zulässig (§ 100 c StPO).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Abhörgerät