Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abgeordneter
Abgeordneter,das gewählte Mitglied eines Parlaments, i. w. S. auch eines kommunalen Vertretungsorgans. Die rechtl. Stellung des A. ist durch die Verf. bestimmt, in internat. oder supranat. Organisationen durch zwischenstaatl. Abkommen.
Literatur:
W. J. Patzelt. Abgeordnete u. ihr Beruf, bearb. v. Berlin 1995.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Abgeordneter