Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abgasuntersuchung
Abgasuntersuchung,Abk. AU (früher Abgassonderuntersuchung, Abk. ASU), Kfz-Untersuchung, bei der der Gehalt an Kohlenmonoxid (CO) im Abgas beim Leerlauf des Motors, die Leerlaufdrehzahl und der Zündzeitpunkt sowie die Funktionsfähigkeit des Lambda-Regelkreises und die Wirkung des Katalysators geprüft werden; die AU ist durch eine Fahrzeugplakette sowie eine Prüfbescheinigung nachzuweisen (§ 47 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eingeführt durch Gesetz vom 20. 12. 1984). Bei Dieselfahrzeugen wird v. a. die Rauchgastrübung überprüft. Die AU gilt seit 1. 12. 1993 neben PKW ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator, für diese war bereits die ASU Pflicht, auch für PKW mit geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge. I. d. R. ist die AU alle zwei Jahre durchzuführen, für Neufahrzeuge sowie Dieselnutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt eine besondere Regelung.
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