Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abgaben
Abgaben,Geldleistungen, die der Staat oder andere öffentlich-rechtl. Körperschaften kraft öffentl. Rechts von Bürgern oder jurist. Personen fordern. A. sind: Steuern und Zölle (ohne Gegenleistung), Gebühren und Beiträge (mit Gegenleistung der die A. erhebenden Körperschaft). Das Verhältnis von Steuern und Sozial-A. zum Bruttosozialprodukt ist die volkswirtsch. A.-Quote.
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