Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abfallbeseitigung
Abfallbeseitigung, Maßnahmen und Methoden zur Verringerung, Ablagerung, Umwandlung oder Weiter- und Wiederverwendung von Abfallstoffen. Nach dem dt. Abfall-Ges. vom 27. 8. 1986 umfasst die A. die Erfassung, Behandlung, Zwischenlagerung, Vernichtung und Deponierung der Abfälle; die Behandlung erfolgt durch Zerkleinern, Verdichten, Entwässern, Kompostieren und Verbrennen. Zunehmend wandelt sich die konventionelle A. in eine Abfallwirtschaft, die Abfälle nicht nur beseitigt, sondern die Reststoffe als Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückführt. Die in den letzten Jahren erlassenen Rechtsvorschriften zum Abfallgesetz und freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie markieren diesen Übergang von der A. zur Abfallwirtschaft. Eine der wichtigsten VO war die Verpackungs-VO von 1991 (abgelöst durch die Verpackungs-VO vom 21. 8. 1998), die für Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen eine weitgehende stoffl. Verwertung vorgeschrieben und zur Gründung des dualen Systems durch Handel und Industrie geführt hat. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 7. 10. 1996 in Kraft getreten ist (hat das Abfall-Ges. ersetzt), wurde der endgültige Wandel von der A.-Politik hin zur A.-Wirtschaft vollzogen.
Literatur:
M. Engler Entsorgungs-Wegweiser. Der große Katalog der Abfallstoffe mit allen Lagerungs- u. Entsorgungsvorschriften, bearb. v. u. H. Suchomel, Loseblatt-Ausg. Kissing 1993 ff.
Bilitewski, B., Härdtle, G. u. Marck, K: Abfallwirtschaft. Eine Einführung. Berlin u. a. 21994.
Recycling-Handbuch, hg.v.W. Nickel. Düsseldorf 1996.
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