Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abdruck
Abdruck,der von einer Druckform durch Übertragung von Druckfarben oder färbenden Substanzen hergestellte Druck. Der A. von urheberrechtlich geschützten Werken oder Werkteilen ist ohne Genehmigung des Urhebers oder Verlegers grundsätzlich verboten. A. von Zeitungsartikeln in anderen Zeitungen ist unter bestimmten Voraussetzungen frei, sofern sie nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind.
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