Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abbildung
Abbildung, 1) allg.: gedrucktes Bild (Illustration). Wiss., künstler. und techn. A. (Darstellungen) genießen den Schutz des Urheberrechts.
2) geometrische Optik: die Erzeugung eines Bildes von einem Gegenstand durch wirkl. oder scheinbare Vereinigung der von den Punkten des Gegenstandes (Gegenstands-, Ding- oder Objektpunkte) ausgehenden Strahlen durch ein opt. System von Linsen, Spiegeln u. Ä. in entsprechenden Bildpunkten. Bei einem auf einem Schirm auffangbaren reellen Bild vereinigen sich die Strahlen wirklich, bei einem virtuellen Bild in ihrer gedachten rückwärtigen Verlängerung. Das Bild kann vergrößert oder verkleinert sein; das Verhältnis von Bild- zu Gegenstandsgröße heißt linearer A.-Maßstab (Lateralvergrößerung). Grundlage der geometr. Optik ist die A.-Theorie, mit deren Hilfe der Strahlenverlauf abbildender Systeme berechnet wird. Für die A. durch paraxiale Strahlen (gaußsche Dioptrik) gelten die A.-Gleichungen, z. B.: [pic.]{{;.I001_F01.BMP;T}} (allgemeine Abbildungsgleichung) Lichtstrahlen lassen sich durch Brechung in Linsen oder Reflexion an gekrümmten Spiegeln wieder vereinigen, Elektronen- und Ionenstrahlen durch elektr. und magnet. Linsen.
Literatur:
L. Bergmann Lehrbuch der Experimentalphysik, begr. v. u. C. Schaefer, Bd. 3: Optik, hg. v. H. Niedrig. Berlin u. a. 91993.
3) Mathematik: die eindeutige Zuordnung f, bei der jedem Element x einer Menge X (Definitionsbereich) genau ein Element f (x) einer Menge Y (Bild- oder Wertebereich) entspricht. Für eine solche A. oder Funktion f von X in Y schreibt man f : XY.
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