Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abberufung
Abberufung,Völkerrecht: die Beendigung der Mission eines diplomat. Vertreters durch den Entsendestaat, entweder aus Gründen, die in der Person des Vertreters liegen, oder beim Abbruch der diplomat. Beziehungen.
Abberufung,Völkerrecht: die Beendigung der Mission eines diplomat. Vertreters durch den Entsendestaat, entweder aus Gründen, die in der Person des Vertreters liegen, oder beim Abbruch der diplomat. Beziehungen.