Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abberufung
Abberufung,Völkerrecht: die Beendigung der Mission eines diplomat. Vertreters durch den Entsendestaat, entweder aus Gründen, die in der Person des Vertreters liegen, oder beim Abbruch der diplomat. Beziehungen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Abberufung