Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Abandon
Abandon [abã'dɔ̃, frz.] der, Verzicht auf ein Recht zur Entlastung von einer damit verbundenen Pflicht, z. B. a) im Gesellschaftsrecht: bei einer GmbH die Hingabe des Geschäftsanteils, um sich von der Nachschusspflicht zu befreien; b) in der Seeversicherung: Abtretung des Eigentums an dem versicherten Gegenstand, etwa dem verschollenen Schiff, gegen Empfang der Versicherungssumme.
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