Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Zwickelerlaß
Zwickelerlaß m \
1. übertrieben prüde Anordnung; lächerliches Verbot. Leitet sich her von der Badepolizeiordnung vom 18. August 1932. In ihr bestimmte der kommissarische Preußische Innenminister Dr. Bracht u. a., daß der Damenbadeanzug und die Herrenbadehose mit einem »Zwickel« versehen sein müssen. »Zwickel« meint das im »Schritt« eingenähte Dreieck, das das Durchscheinen der Geschlechtsteile verhindert. Der – umgehend der Lächerlichkeit preisgegebene – Erlaß schuf ein neues Sinnbild, nämlich das des Zwickels als Inbegriff der Prüderie und der moralischen Beschränktheit. 1932 ff.
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2. höchst zweifelhaftes Gesetz (Gesetzesvorlage), das die Freiheit des Bürgers willkürlich knebelt. Aufgekommen 1958 im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Fritz Schäffer zur Einengung der Pressefreiheit.
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