Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
zweigleisig
zweigleisig adv \
1. zweigleisig denken = es gleichzeitig mit zwei entgegengesetzten Parteien halten; die Einstellung beider Tarif- oder Vertragspartner verstehen. Von der Eisenbahn hergenommen. 1955 ff.
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2. zweigleisig fahren = a) gleichzeitig zwei gegnerischen Parteien angehören. 1920 ff. – b) gleichzeitig zwei verschiedene Möglichkeiten in Angriff nehmen; ein Vorhaben auf zweierlei Art zu verwirklichen suchen. 1920 ff. – c) neben der Ehe ein Liebesverhältnis aufrechterhalten. 1920 ff. – d) sowohl Winter- als auch Sommerurlaubsgäste aufnehmen. 1970 ff.
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