Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Zwangsanleihe
Zwangsanleihe f \
Beschönigen einer Teilglatze durch von den Seiten oder vom Hinterkopf her über die kahle Stelle gekämmte Haarsträhnen. Übernommen von den staatlichen Zwangsanleihen. Die in Berlin aufgekommene Vokabel geht wahrscheinlich bis auf die napoleonische Zeit zurück und hängt zusammen mit der 1806 der Stadt Berlin auferlegten Kontribution von 5 Millionen Talern, die von den damals rund 300000 Berlinern nur durch eine Zwangsanleihe beschafft werden konnten.
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