Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Zuschläger
Zuschläger m \
Richter, der höhere Strafen verhängt, als der Staatsanwalt beantragt hat. Zum beantragten Strafmaß gibt er noch einen »Zuschlag«. 1920 ff.
Zuschläger m \
Richter, der höhere Strafen verhängt, als der Staatsanwalt beantragt hat. Zum beantragten Strafmaß gibt er noch einen »Zuschlag«. 1920 ff.