Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Winkeladvokat
Winkeladvokat m \
1. Rechtsberater fragwürdiger Art; Mann, der unbefugt Rechtsauskünfte erteilt; Rechtskonsulent. »Winkel« bezieht sich auf die Wohngegend mit verwinkelten Gassen, in denen Kleingewerbetreibende wohnen und ihr Geschäftslokal haben. 1830 ff.
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2. gescheiterter Jurist, der einfache Leute in rechtlichen Angelegenheiten mehr schlecht als recht berät. 1900 ff.
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3. Bürovorsteher eines Rechtsanwalts. 1900 ff.
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