Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Weißmacher
Weißmacher m \
1. Rechtsanwalt. weißwaschen. Beeinflußt von der Reklame für »Persil 65 mit zwei Weißmachern« sowie wortspielerisch von »weismachen = vorspiegeln«. 1966 ff.
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2. Mann, der die Schuldlosigkeit eines anderen beteuert; Entlastungszeuge. Vgl das Folgende. 1966 ff.
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