Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
weghaben
weghaben tr \
1. einen weghaben = a) von etw betroffen sein; getroffen sein. »Weg-« bezieht sich auf die Wegnahme (Hinnahme) eines Teils von (aus) einem Ganzen und kann sowohl »fort« als auch »davon« bedeuten. Man hat z. B. sein Teil von der allgemeinen Trauer oder seinen Anteil am (vom) gegnerischen Beschuß »abbekommen« und »davongetragen«. Seit dem 16. Jh. – b) betrunken sein. Verkürzt aus »einen Rausch davongetragen haben«. 1700 ff. – c) einen Verweis erhalten haben. Seit dem 18. Jh. – d) nicht bei Sinnen sein. Man hat einen Schlag gegen den Kopf erhalten und ist dadurch geistesgestört. 1800 ff.
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2. etw weghaben = a) etw erfaßt haben; etw gründlich verstehen (in Mathematik hat er was weg). Seit dem 17. Jh. – b) etw eingeheimst, verdient haben; seinen Teil erhalten haben. Seit dem 16. Jh.
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3. geistig etw weghaben = klug sein; sehr gescheit sein. Man hat viel Verstand »abbekommen« und »davongetragen«. 1900 ff.
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