Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
wegen
wegen präp \
von wegen! = ausgeschlossen! Ausdruck der Ablehnung, der Abweisung. »Von wegen« ist die ältere Form von »wegen« (von Amts wegen). Ihre selbständige Geltung beruht darauf, daß man auf eine Äußerung eingeht, aber in den meisten Fällen nur das entscheidende Stichwort in verneinendem Tonfall wiederholt und ein stark betontes »von wegen!« anschließt. (Beispiel: A.: Wir könnten ihn doch besuchen. B.: Den? Von wegen!) Spätestens seit 1800.
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