Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Waffenschein
Waffenschein m \
1. Führerschein. Anspielung auf das Auto, mittels dessen alljährlich Mensch und Tier auf den Straßen verletzt und auch getötet werden. 1955 ff.
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2. er braucht für seine Hände und Füße einen Waffenschein = er hat kräftig entwickelte Hände und Füße. 1920 ff.
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3. für das Mundwerk (o. ä.) braucht er einen Waffenschein = er führt verletzende Reden. 1920 ff.
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