Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
vorzeigbar
vorzeigbar adj \
ansehnlich, eindrucksvoll o. ä. Gegen 1965 aufgekommen im Sinne äußerlicher Ansehnlichkeit oder nachweisbarer Verdienstlichkeit. In Heiratsmarktanzeigen steht »vorzeigbar« für die vorteilhafte äußere Erscheinung (man kann sich mit dem Betreffenden sehen lassen und mit ihm »Ehre einlegen«).
vorzeigbar adj \
ansehnlich, eindrucksvoll o. ä. Gegen 1965 aufgekommen im Sinne äußerlicher Ansehnlichkeit oder nachweisbarer Verdienstlichkeit. In Heiratsmarktanzeigen steht »vorzeigbar« für die vorteilhafte äußere Erscheinung (man kann sich mit dem Betreffenden sehen lassen und mit ihm »Ehre einlegen«).