Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Vorfahrt
Vorfahrt f \
1. Vorfahrt haben = Vorrechte haben; einen höheren Dienstrang haben und daher rechthaberisch und besserwisserisch sein. Von der Straßenverkehrsordnung hergenommen. 1930 ff.
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2. Vorfahrt haben = bevorrechtigt abgefertigt werden; die Konkurrenz ausstechen. 1930 ff.
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3. sich die Vorfahrt nehmen = sich vordrängen; ein Sprechzimmer betreten, ohne an der Reihe zu sein. 1960 ff.
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