Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Vertreter
Vertreter m \
1. Mann (abf ). Meint eigentlich den Abgesandten oder Bevollmächtigten eines anderen, einer Gruppe, einer Firma usw. Verkürzt aus »Handelsvertreter« oder aus »Volksvertreter«. Seit dem ausgehenden 19. Jh.
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2. komischer Vertreter = wunderlicher Mensch. 1910 ff.
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3. müder Vertreter = a) Mensch ohne ausreichendes berufliches Können. Theaterspr. 1930 ff. – b) energieloser Soldat. Sold 1939 ff.
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4. netter Vertreter = niederträchtiger Mann. Iron Sinnverkehrung 1920 ff.
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