Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Vertrag
Vertrag m \
1. jn unter Vertrag haben = jn vertraglich an sich gebunden haben; mit jm verheiratet sein. Aus der Impresariosprache hervorgegangen. 1920 ff.
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2. jn unter Vertrag nehmen = (als Arbeitgeber) mit jm eine vertragliche Vereinbarung treffen. 1920 ff.
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3. den Vertrag verlängern = die Schulklasse wiederholen. Schül 1960 ff.
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