Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Verkehr
Verkehr m \
1. nachehelicher Verkehr = gerichtliche Vermögens- oder Unterhaltsauseinandersetzung im Anschluß an die Scheidung; Rechtsstreit geschiedener Eheleute. 1950 ff, juristenspr.
\
2. jn aus dem Verkehr ziehen = a) jn verhaften, zu Freiheitsentzug verurteilen. Hergenommen von einem alten Verkehrsmittel (Zahlungsmittel), das nicht länger verwendbar (gültig) ist. 1920/30 ff. – b) jn umbringen, ermorden, erschießen. Sold und ziv , 1933 ff. – c) jm den Führerschein entziehen. 1960 ff. – d) jn seines Amtspostens entheben. 1930 ff. – e) jn ausweisen, über die Landesgrenze abschieben. 1950 ff.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verkehr