Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Vergangenheit
Vergangenheit f \
1. angedunkelte Vergangenheit = nicht unbescholtenes Vorleben. 1920 ff.
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2. blütenweiße Vergangenheit = Unbescholtensein. 1920 ff.
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3. braune Vergangenheit = das Dritte Reich; Verhalten eines Deutschen während der NS-Zeit. braun 1. 1945 ff.
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4. narbenreiche Vergangenheit = bewegtes Vorleben des Junggesellen. 1930 ff.
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5. scharfe Vergangenheit = Vorleben mit vielen geschlechtlichen Ausschweifungen. scharf 4. 1950 ff.
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6. umfangreiche Vergangenheit = langes Vorstrafenregister. 1920 ff.
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7. unbewältigte Vergangenheit = Nichtüberwindung der nationalsozialistischen Ideologie; Hadern mit der NS-Zeit; Nachwirkung des politisch-weltanschaulichen Vorlebens. Kurz nach 1945 aufgekommen im Zusammenhang mit der Umerziehung durch die Besatzungsmächte.
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8. die Vergangenheit ausradieren = a) auswandern; einen anderen Namen annehmen und die Herkunft
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verschweigen. 1933 ff. – b) das Strafregister bereinigen; Vorstrafen löschen lassen. 1933 ff.
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9. eine dunkle Vergangenheit haben = früher dunkelhaarig gewesen sein. Scherzausdruck. 1955 ff.
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10. keine Vergangenheit haben = noch unberührt sein. 1920 ff.
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11. seine Vergangenheit noch vor sich haben = das Leben zu genießen anfangen. 1950 ff.
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12. die Vergangenheit verschrotten = Erinnerungen tilgen; pietätlos handeln. 1950 ff.
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