Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
vereinnahmen
vereinnahmen tr \
1. etw entwenden; sich etw diebisch aneignen. Analog zu kassieren. Seit dem frühen 20. Jh., sold und schül .
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2. ein Lob (eine Rüge) hinnehmen. Sold 1939 ff.
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3. jn verhaften, gefangennehmen, in seine Gewalt bringen, kapern. 1910 ff.
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4. jn zum Militärdienst einziehen; jn in eine militärische Einheit einreihen. 1935 ff.
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