Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
verdammt
verdammt I interj \
1. Fluch- und Scheltwort. Ursprünglich vorzugsweise in kirchlichem Sinne gebraucht (zur Hölle verdammt sein); dann auch in der Bedeutung »worüber ein Verdammungsurteil ausgesprochen ist; fluchwürdig; verdammenswert«. Häufig seit dem 18. Jh., andeutungsweise schon bei Martin Luther.
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2. verdammt nochmal (verdammt noch eins)!: Ausruf des Unmuts. Seit dem 19. Jh.
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3. verdammt und zugenäht!: Verwünschung. verflucht. Seit dem 19. Jh.
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4. verdammt juchhe!: Ausruf des Unwillens. Durch das Anhängsel »juchhe« (= Freudenausruf) abgeschwächte Verwünschung. 1910 ff.
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verdammt II adj
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1. verwünscht; höchst unangenehm. verdammt I 1. Seit dem 18. Jh.
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2. adv = sehr, völlig. Seit dem 18. Jh.
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