Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
umschmeißen
umschmeißen v \
1. etw umschmeißen = etw umwerfen. schmeißen 1. Seit dem 16. Jh.
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2. etw umschmeißen = einen Plan ändern; ein Vorhaben abbrechen. Seit dem 19. Jh.
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3. jn umschmeißen = jn beschwatzen. Man redet so lange auf ihn ein, bis er seine aufrechte Haltung aufgibt. 1900 ff.
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4. jn umschmeißen = jn einer Straftat überführen. 1900 ff.
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5. jn umschmeißen = eine weibliche Person vergewaltigen. Verstärkung von umlegen 8. 1870 ff.
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5 a. jn umschmeißen = jds politischen Sturz herbeiführen. 1800 ff.
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6. das schmeißt einen um = das raubt einem die Besinnung; das macht einen bestürzenden (sehr großen) Eindruck; das macht einen betrunken. Seit dem 19. Jh.
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7. intr = umgeworfen werden; umfallen. Seit dem 19. Jh.
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8. intr = Bankrott machen. Kaufmannsspr. seit dem 19. Jh.
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9. intr = die Arbeit niederlegen; die Mitarbeit einstellen. 1900 ff.
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10. intr = widerrufen; ein Geständnis zurücknehmen; ein Versprechen nicht halten. 1910 ff.
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11. eine Früh-, Fehlgeburt haben. Von der Viehzucht hergenommen; verwerfen. Seit dem 19. Jh.
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12. durch einen falschen Ton die musikalische Aufführung stören; die Tonfolge verlieren. Theaterspr. seit dem späten 19. Jh.
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13. eine Szene gründlich verderben. Theaterspr. 1870 ff.
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