Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Trittbrettfahrer
Trittbrettfahrer m \
1. Nutznießer ohne Eigenleistung. Der Betreffende fährt bei einem öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Trittbrett mit, ohne eine Fahrkarte zu lösen, und kommt zum selben Ziel wie die zahlenden Fahrgäste. Gegen 1935 aufgekommen. Etwa seit 1955 auf die Nichtgewerkschaftsmitglieder bezogen, die bei Tarifvereinbarungen dieselben Vorteile genießen wie die organisierten Arbeitnehmer.
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2. Fahrer eines Volkswagens. Das Auto hat ein Trittbrett. 1950 ff.
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3. unbedeutenderer Bündnispartner. 1965 ff.
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4. Helfershelfer bei einer Straftat. 1965 ff.
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5. Nutznießer einer Erpressung oder Entführung; vorgeblicher Lösegeldempfänger. 1977 ff.
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