Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
treten
treten v \
1. jn treten = jm heftig zusetzen; jn quälen, überstreng behandeln. Man behandelt den Betreffenden mit Fußtritten. Seit dem 18. Jh.
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2. jn treten = jn wegen einer Geldschuld mahnen; jn um Geldzuwendung angehen; jn drängen, antreiben. Man tritt ihm auf die Schuhspitze, um ihm einen heimlichen, aber unmißverständlichen Wink zu geben, oder man tritt ihn ins Gesäß, um ihn anzutreiben. Stud seit dem ausgehenden 18. Jh.
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3. jn treten = jn erpressen. Euphemismus im Munde von Verbrechern. 1900 ff.
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4. jn treten = koitieren. Von den Vögeln hergenommen. 1920 ff.
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5. nicht zum treten = gedrängt voll (bezogen auf Verkehrsmittel, auf Tanzflächen o. ä.). 1900 ff.
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