Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Teilhaber
Teilhaber m \
stiller Teilhaber = a) Ungeziefer; Laus. Meint eigentlich einen Menschen, der eine Geldeinlage in ein Geschäft macht, aber nach außen nicht in Erscheinung tritt und lediglich am Gewinn beteiligt ist. Ähnlich treten auch Flöhe usw. nicht in Erscheinung, heimsen aber blutigen Ertrag ein. Sold 1910 ff. – b) Finanzamt. 1925 ff. – c) betrügerischer Angestellter; Angestellter, der Unterschlagungen begeht. 1925 ff. – d) intimer Freund der Ehefrau. 1925 ff.
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