Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Täterätä
Täterä'tä n \
1. überflüssige Umstände; Reklamegeschäftigkeit; Aufbauschung von Belanglosigkeiten. Meint schallnachahmend den Klang schmetternder Trompeten. 1914 ff.
\
2. Täterätä machen = zechen. Die an den Mund gesetzte Flasche ähnelt der an den Mund gesetzten Trompete; vgl auch »einen blasen«. 1930 ff.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Täterätä