Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Sündenregister
Sündenregister n \
1. Gesamtheit der Fehler, Versäumnisse o. ä. Meint im ursprünglichen theologischen Sinne das Verzeichnis der einzelnen Sünden, wie man es beispielsweise für die Zwecke der Beichte anfertigt; von da übertragen auf ungeistliche Alltagsvorgänge, etwa seit dem ausgehenden 18. Jh.
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2. Strafregister. Die Führung eines solchen Registers wurde im Deutschen Reich 1882 vorgeschrieben. 1900 ff.
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