Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Stopplicht
Stopplicht n \
1. plötzliche Einschränkung der Handlungsfreiheit. Vom Verkehrswesen übertragen. 1920 ff.
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2. sein Stopplicht brennt = a) sein Leistungsvermögen läßt nach; er ist den Anforderungen nicht länger gewachsen. 1920 ff. – b) er verliert seinen Einfluß 1920 ff. – c) er liegt im Sterben. 1920 ff.
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