Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Stab
Stab m \
1. einer vom Stab = hohe Karte, die nicht überspielt werden kann. Wer dem Stab angehört, hat von vielen Vorgängen eher Kenntnis als die nachgeordneten Formationen; daher kommt er sich wichtig und unangreiflich vor. Kartenspielerspr. 1900 ff.
\
2. über jn den Stab brechen = über jn ein vernichtendes Urteil fällen. Fußt auf der Rechtspraxis des 16. Jhs: der Richter brach über dem Kopf des zum Tode Verurteilten den Stab zum Zeichen, daß sein Leben verwirkt sei (abgebrochen werde), und warf ihm die Stücke vor die Füße. 1700 ff.
Stab m \
1. einer vom Stab = hohe Karte, die nicht überspielt werden kann. Wer dem Stab angehört, hat von vielen Vorgängen eher Kenntnis als die nachgeordneten Formationen; daher kommt er sich wichtig und unangreiflich vor. Kartenspielerspr. 1900 ff.
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2. über jn den Stab brechen = über jn ein vernichtendes Urteil fällen. Fußt auf der Rechtspraxis des 16. Jhs: der Richter brach über dem Kopf des zum Tode Verurteilten den Stab zum Zeichen, daß sein Leben verwirkt sei (abgebrochen werde), und warf ihm die Stücke vor die Füße. 1700 ff.