Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Sklavenhändler
Sklavenhändler m \
1. unbefugt handelnder Arbeitsvermittler, der für seine Tätigkeit einen Teil des Lohns der Vermittelten einbehält. 1965 ff.
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2. Lehrer. 1950 ff.
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3. Theater-, Künstleragent. 1960 ff.
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